Wenn das Leben eines Menschen zu Ende geht, ist das ein großer Schmerz und psychischer Stress, meist mehr für die Hinterbliebenen als für die Person, um die es geht. Zusätzlich zur seelischen Belastung durch den Verlust eines geliebten Menschen kommen dann noch zahllose Behördengänge und Formalitäten, die erledigt werden müssen, besonders dann, wenn es sich nicht um einen Tod aus natürlichen Ursachen, sondern beispielsweise um einen Todesfall als Folge eines Unfalls handelt.
Viele unterschätzen die finanziellen Belastungen, die ein Todesfall mit sich bringt. Da sind nicht nur die Kosten für die Bestattung selbst, sondern auch der Wegfall von Einkommen oder die zeitweise Sperrung von Konten und andere ähnlich gelagerte Probleme. Selbst eine Lebensversicherung hilft in einem solchen Fall nicht sofort, da die Bearbeitung eines Anspruchs oft lange Zeit, bis zu mehreren Monaten dauern kann. In diesem Fall hilft eine Sterbegeldversicherung, da diese Spezialversicherung kurzfristig zahlt. In den meisten Fällen genügt die Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde, um innerhalb weniger Tage den vereinbarten Betrag ausgezahlt zu bekommen.
Früher gab es das sogenannte Sterbegeld als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe des Betrags wurde im Laufe der Zeit immer mehr reduziert, bis es schließlich ab 1. Januar 2004 ganz abgeschafft worden ist. Heute wird es nur noch im Rahmen der Beamtenversorgung gezahlt. Anders sieht es beim Tod als Folge eines Arbeitsunfalls aus. In diesem Fall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung einen Betrag von einem Siebentel der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße ist ein theoretischer Wert, der jedes Jahr neu errechnet wird. Diese Zahlungen gelten nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Kindergartenbesucher, Schüler, Studenten und Auszubildende und schließen den direkten Weg von und zur Arbeitsstätte, Schule, Uni, Kindergarten etc. mit ein.
Da aber tödliche Arbeitsunfälle eher selten geworden sind, empfiehlt sich auf jeden Fall der Abschluss einer Sterbegeldversicherung, um wenigstens die finanziellen Folgen des Todesfalls für die Angehörigen zu mildern. Nur durch eine solche Versicherung wird unbürokratisch und schnell Sterbegeld in Höhe der vertraglich vereinbarten Leistungen gezahlt. Dieses Geld wird übrigens auch dann bezahlt, wenn Anspruch aus Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht.